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Führerschein -
In meiner Ordination ist für die Führerscheinuntersuchung eine Voranmeldung erforderlich (Nicht alle Vertretungsärzte dürfen Führerscheinuntersuchungen durchführen).
Bitte bringen Sie zur ärztlichen Untersuchung unbedingt Ihren österreichischen Führerschein mit. Wenn Sie noch keinen besitzen, dann benötigen Sie für die Untersuchung einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel).
Brillen und Kontaktlinsen
Wenn Sie Brillenträger sind, dann sind für die Untersuchung auch Ihre Brillen und Ihr Brillen-
Wenn Sie auch mit Kontaktlinsen ein Fahrzeug führen wollen, dann nehmen Sie bitte die Kontaktlinsen und einen dafür geeigneten Behälter mit. Es muss in der Ordination das Sehvermögen einmal mit und einmal ohne Kontaktlinsen bestimmt werden.
Wenn im Führerschein das Tragen von Brillen vorgeschrieben ist (Code 01.01) dann dürfen statt der Brillen keinesfalls Kontaktlinsen getragen werden. Diese müssen mit eigenem Code eingetragen werden:
01.02 = nur Kontaktlinsen
01.06 = Brillen oder Kontaktlinsen
Wenn Sie schon im Besitz eines Führerscheines sind, wenden Sie sich für Informationen bezüglich einer Code-
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